Crea Tours
DD-Bus

Reisebedingungen

Sehr geehrter Kunde! Durch das Reiserecht sind wir verpflichtet, Ihnen vor Vertragsabschluß unsere Allgemeinen Reisebedingungen zur Kenntnis zu geben. Sämtliche Buchungen werden auf der Grundlage dieser Bedingungen entgegengenommen. Sie sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen des RDA entnommen und beziehen sich auf Busreisen.

Allgemeine Reisebedingungen

1. Vertragsabschluß bei CREA-TOURS
Der Reisevertrag wird schriftlich geschlossen. Die Anmeldung erfolgt für alle in der schriftlichen Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Durch Ihre schriftliche Bestätigung kommt der Vertrag zustande. Sonderwünsche sollen schriftlich erfaßt werden. Sie können telefonisch eine verbindliche Reservierung vornehmen lassen. Der Reisevertrag kommt dann durch die schriftliche Anmeldebestätigung, die Sie innerhalb von 7 Tagen an uns zurücksenden, zustande oder durch Überweisung der Anzahlung/Zahlung.

2. Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung aus der die Anzahlung ersichtlich ist, die Sie bitte gleich überweisen. (i.d.R. 10 % des Reisepreises) Der Restbetrag ist 21 Tage vor Fahrtbeginn zu leisten, falls nicht anders angeführt. Bei Fahrten mit Eintrittskarten ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Reservierte Karten können nicht zurückgenommen und erstattet werden. Bei Reisen, die eine Übernachtung beinhalten, erhalten Sie den Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB zugesandt, der erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises Gültigkeit erhält. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungs-scheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Std. dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 80.- EURO nicht übersteigt. Vertragsabschlüsse innerhalb 21 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der Unterlagen und des Sicherungsscheines.

3. Rücktritt
Der Veranstalter kann bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, Epidemien, innere Unruhen oder höhere Gewalt eine ordnungsgemäße Durchführung nicht ermöglichen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung, die bei uns schriftlich eingehen sollte. Bei einem Rücktritt hat der Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 1 BGB.

bis 28 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
bis 21 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
danach und bei Nichtantritt mind. 80 % des Reisepreises

Bei Buchungen von Flugreisen gelten andere Fristen und Entschädigungshöhen.

4. Ersatzteilnehmer
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß statt seiner eine Dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Sollte ein Ersatzteilnehmer gestellt werden, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 16.- EURO.

5. Umbuchungen
Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich der zunächst gemeldeten Reise auf einen anderen Termin bis zum 30. Tag vor Reisebeginn. Hierfür fallen lediglich die Umbuchungskosten an. Umbuchungen nach diesem Termin können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Für jegliche Umbuchung gilt der Termin des Eingang bei CREA-TOURS.

6. Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog/Ausschreibung), den Reiseunterlagen, der Reiseanmeldung, der Reisebestätigung mit ev. Sonderwünschen siehe Ziff. 1. Die Teilnahme an Ski-, Wander- und Radreisen /-touren erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.

7. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, bzw. sollten Sie Mängel an der Unterkunft etc. feststellen, so verlangen Sie bitte Abhilfe. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Reiseleiter. Jeder Reisende ist verpflichtet bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, um diese zu beheben. Insbesondere soll der Reisende Beanstandungen unverzüglich melden, damit Abhilfe geschafft werden kann. Soweit Schäden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden sind oder wenn der Reise-veranstalter für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung auf den 3-fachen Reisewert beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt.

8. Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Der Reiseveranstalter weist auf Paß- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin, die für das jeweilige Reiseland erforderlich sind. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die Reise selbst zu erbringen. Gerichtsstand des Veranstalters für Kunden und Vollkaufleute ist Forchheim








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