
Sehr geehrter Kunde! Durch das Reiserecht sind wir verpflichtet, Ihnen vor Vertragsabschluß unsere Allgemeinen Reisebedingungen zur Kenntnis zu geben. Sämtliche Buchungen werden auf der Grundlage dieser Bedingungen entgegengenommen. Sie sind den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseverträge von Busunternehmen des RDA entnommen und beziehen sich auf Busreisen.
2.
Bezahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung
aus der die Anzahlung ersichtlich ist, die Sie bitte gleich
überweisen. (i.d.R. 10 % des Reisepreises) Der Restbetrag ist
21 Tage vor Fahrtbeginn zu leisten, falls nicht anders
angeführt. Bei Fahrten mit Eintrittskarten ist der gesamte
Reisepreis sofort fällig. Reservierte Karten können
nicht zurückgenommen und erstattet werden. Bei Reisen, die
eine Übernachtung beinhalten, erhalten Sie den
Sicherungsschein im Sinne des § 651 k BGB zugesandt, der erst
bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises
Gültigkeit erhält. Die Verpflichtung zur
Aushändigung eines Sicherungs-scheines besteht nicht, wenn die
Reise nicht länger als 24 Std. dauert, keine
Übernachtung einschließt und der Reisepreis 80.-
EURO nicht übersteigt. Vertragsabschlüsse innerhalb
21 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen
Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der
Unterlagen und des Sicherungsscheines.
3.
Rücktritt
Der Veranstalter kann bis spätestens 14 Tage vor Reiseantritt
vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung
angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn nicht
vorhersehbare Umstände wie Krieg, Epidemien, innere Unruhen
oder höhere Gewalt eine ordnungsgemäße
Durchführung nicht ermöglichen.
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag
zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung, die bei uns
schriftlich eingehen sollte. Bei einem Rücktritt hat der
Veranstalter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
gemäß § 651 1 BGB.
bis 28
Tage vor Reisebeginn 10 % des
Reisepreises
bis 21 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
danach und bei Nichtantritt mind. 80 % des Reisepreises
Bei Buchungen von Flugreisen gelten andere Fristen und Entschädigungshöhen.
4.
Ersatzteilnehmer
Bis Reisebeginn kann der Kunde verlangen, daß
statt seiner
eine Dritte Person an der Reise teilnimmt, sofern dem nicht besondere
Gründe entgegenstehen. Sollte ein Ersatzteilnehmer gestellt
werden, entsteht lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 16.-
EURO.
5.
Umbuchungen
Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich der
zunächst gemeldeten Reise auf einen anderen Termin bis zum 30.
Tag vor Reisebeginn. Hierfür fallen lediglich die
Umbuchungskosten an. Umbuchungen nach diesem Termin können nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger
Neuanmeldung vorgenommen werden. Für jegliche Umbuchung gilt
der Termin des Eingang bei CREA-TOURS.
6.
Leistungen
Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der
Leistungsbeschreibung (Prospekt/Katalog/Ausschreibung), den
Reiseunterlagen, der Reiseanmeldung, der Reisebestätigung mit
ev. Sonderwünschen siehe Ziff. 1.
Die Teilnahme an Ski-, Wander- und Radreisen /-touren erfolgt
grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung.
7.
Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, bzw.
sollten Sie Mängel an der Unterkunft etc. feststellen, so
verlangen Sie bitte Abhilfe. Wenden Sie sich hierzu an Ihren
Reiseleiter.
Jeder Reisende ist verpflichtet bei evtl. auftretenden
Leistungsstörungen mitzuwirken, um diese zu beheben.
Insbesondere soll der Reisende Beanstandungen unverzüglich
melden, damit Abhilfe geschafft werden kann.
Soweit Schäden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden sind
oder wenn der Reise-veranstalter für einen dem Reisenden
entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung auf den
3-fachen Reisewert beschränkt. Ansprüche aus
deliktischer Haftung bleiben hiervon unberührt.
8.
Paß-, Visa- und gesundheitspolizeiliche
Formalitäten
Der Reiseveranstalter weist auf Paß- und Visumserfordernisse
sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten hin, die
für das jeweilige Reiseland erforderlich sind. Der
Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die
Reise selbst zu erbringen.
Gerichtsstand des Veranstalters für Kunden und Vollkaufleute
ist Forchheim